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Entsendung von Arbeitnehmern – rechtliche Aspekte

Durch die Mitgliedschaft der Republik Polen in der EU besteht die Möglichkeit zur Freizügigkeit der Dienstleistungen, Kapitals, Waren und Personen. Deswegen wird das Verfahren zur Entsendung der Arbeitnehmer ins Ausland immer häufiger realisiert. Es ist eine günstige Option aus Sicht des beschäftigten Arbeitnehmers, sowie beschäftigenden Firma, also in der Regel der Arbeitsagentur oder des Unternehmens, die den Arbeitnehmer ins Ausland überlassen (Entleiher).

Die Entsendung von Arbeitnehmern beruht generell darauf, dass die in Polen tätige Firma (Arbeitsagentur) mit dem Arbeitnehmer einen Vertrag abschießt. Zwischen dem beschäftigten Arbeitnehmer und ausländischen Unternehmen, in dem der Arbeitnehmer seine Arbeit leistet, wird also kein Arbeitsverhältnis abgeschlossen.

Rechtsvorschriften

Um über eine legale Entsendung von Arbeitnehmern zur Arbeit in ein EU-Land zu sprechen, muss ein Vertrag über die Dienstleistungserbringung zwischen der Arbeitsagentur, also Arbeitgeber, und Unternehmern (Entleiher), zu dessen Gunsten der beschäftigte Arbeitnehmer die Arbeit leistet, abgeschlossen werden. Die Arbeitsagentur, die den Arbeitnehmer beschäftigt und entsendet, ist für die Bezahlung voller Beitrage zur Sozialversicherung: Altersrenten-, Renten-, Gesundheits- und Krankenversicherung, verantwortlich. Dies erfolgt aufgrund des Formulars A1, das die Tatsache der Versicherbarkeit in Polen durch mindestens 30 Tage, die der Entsendung vorantreten, bestätigt. Es ist zu betonen, dass der entsandte Arbeitnehmer berechtigt ist, die Dienstleistungen der medizinischen Pflege sowohl in Polen, als auch im Land, wo der die Arbeit ausübt, in Anspruch zu nehmen – das garantiert ihm die Europäische Krankenversicherungskarte. Auf dem Gebiet des Landes, wo die Arbeit erbracht wird, ist die Lohnsteuer zu entrichten, es sei denn, dass sich der Arbeitnehmer im fremden Land durch einen Zeitraum oder Zeiträume, die insgesamt keine 183 Tage überschreiten, aufhält, wobei der Lohn durch den Arbeitgeber oder im Namen des Arbeitgebers ohne einen Wohn- oder Firmensitz im anderen Land gezahlt und nicht durch den Betrieb, den der Arbeitgeber im anderen Land hat, getragen wird (diese Bedingungen müssen gemeinsam erfüllt werden).

Fundamentale Grundsätze des europäischen Rechts bestimmen, dass Arbeitnehmer, die in demselben Grad dieselben Pflichten realisieren, gleich zu behandeln sind.

Der zur Arbeit in ein anderes Land entsandte Arbeitnehmer kann also mit dieser Höhe des Lohns rechnen, die für andere Arbeitnehmer, die bei demselben Entleiher beschäftigt wurden, gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Dienstleistungserbringung (GBl. EU L 18 vom 21. Januar 1997) vorgesehen wurde. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass solche Angelegenheiten, wie Arbeits-, Ruhezeit, Zahlung von Überstunden den geltenden Grundsätzen des Landes, wo der Arbeitnehmer entsandt wurde, entsprechen.

Was brauchen Sie zu wissen

Es gibt keine Zweifel, dass die durch die Arbeitsagentur beschäftigte und entsandte Arbeitnehmer auf die Hilfe in Erfüllung von Formalitäten, die keinesfalls vor Aufnahme der Auslandarbeit zu vermeiden sind, zählen kann. Der Arbeitgeber, also Arbeitsagentur, wendet sich an die Sozialversicherung um Ausstellung des Formulars A1 oder beantragt die Herausgabe von Europäischer Krankenversicherungskarte. Falls der Arbeitssuchende die Dienstleistungen der bewährten und vertrauenswürdigen Arbeitsagentur in Anspruch nimmt, kann der mit der Unterstützung in Organisation der Auslandsreise oder Betreuung des Beraters während des Aufenthalts im fremden Land rechnen. Die Arbeitsagentur kann einen weiterbildenden Sprachkurs vorschlagen oder alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Unterkunft im Ausland erledigen. Im Hinblick darauf, dass die Arbeitsagentur der Arbeitgeber des entsandten Arbeitnehmers ist, kann der beschäftigte Arbeitnehmer an sie alle Fragen und Zweifel bezüglich der Beschäftigung im jeweiligen Land richten. Diese Unterstützung garantiert unsere Firma, die sich dadurch gegenüber anderen Wettbewerbsagenturen auszeichnet und besonderen Wert auf das Wohl des entsandten Arbeitnehmers legt. Suchen Sie einen glaubwürdigen Partner, dem sie das Outsourcing Ihres Teams ganz oder teilweise übertragen wollen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir knüpfen eine lange und effektive Zusammenarbeit an.

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Kategorie: Für den Arbeitgeber

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